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Tückische Finanzierung
Tückische Finanzierung
Auch wenn die Liquiditätslage rosig aussieht: Vor kostspieligen Investitionen sollte sie nicht überschätzt werden. Vor allem eine Doppelbelastung im Rahmen der so genannten Fristenkongruenz gilt es zu vermeiden.
Der verhängnisvolle Besuch beim Steuerberater vor knapp einem Jahr verlief für Jochen W., Inhaber eines Mittelbetriebes aus der Transportbranche, eigentlich zunächst "äußerst zufrieden stellend": Neben einer insgesamt positiven Auswertung seiner betriebswirtschaftlichen Kennzahlen teilte ihm der Berater nämlich mit, dass sich die Liquiditätslage von W. derzeit "weitaus besser" darstelle als bei vielen seiner Mitbewerber.
Das galt nach Einschätzung des Steuerfachmannes übrigens auch für die kommenden Jahre: Die mittelfristige Liquiditäts- und Rentabilitätsbetrachtung ermögliche zwar keine "großen Sprünge" – für eine seriöse Investitionsplanung sei aber "in ausreichendem Maße" gesorgt. W., der die Unterlagen darauf hin stolz seinen beiden Banken vorlegte, erhielt zumindest von seiner Hausbank eine ähnlich positive Einschätzung.
"Derzeit erkennbare finanzielle Schwächen", so führte der für W. zuständige Bankmitarbeiter aus, seien danach nicht vorhanden. Die eher kritische Stellungnahme der Zweitbank von W., die auf Grund eines "eher geringen Kundenstamms" durchaus Ansatzpunkte für eine differenziertere Betrachtung gab, wurde von W. zwar zur Kenntnis genommen – er schenkte ihr aber zunächst keine weitere Beachtung.
Vorsicht vor finanziellem Übermut
Unmittelbar danach entschied sich W. zu einem aus heutiger Sicht gewagten Manöver: Offenbar ermutigt durch seine betriebswirtschaftliche Situation, finanzierte er den Kauf einer neuen Datenverarbeitungsanlage vollständig durch ein Bankdarlehen. Und zwar entgegen seiner ursprünglichen Planung, nach der er diese neue Finanzierung eigentlich erst angehen wollte, nachdem die bisherige Anlage, die seinerzeit ebenfalls finanziert worden war, vollständig abbezahlt sein würde.
Nicht zuletzt um konkurrenzfähig zu bleiben, entschied sich W. aber zu diesem riskanten Schritt, der ihm eine monatliche Mehrbelastung von fast 2.000 Euro einbringt. Hinzu kommen die ebenfalls monatlichen Zins- und Tilgungsraten von rund 800 Euro der nun nicht mehr genutzten Anlage, die ihn zu heutigen Zeitpunkt noch anderthalb Jahre finanziell belasten werden.
Es kam, wie es kommen musste: Ein halbes Jahr nach Abschluss des Darlehensvertrages traten erste Probleme auf: Durch den überraschenden Ausfall mehrerer größerer Kunden brachen W. Einnahmen weg, die er bis heute nur schwer kompensieren kann. Verbunden mit einer insgesamt stagnierenden wirtschaftlichen Situation seines Betriebes befindet er sich mittlerweile sogar in einer Situation, in der er ernsthaft darüber nachdenken muss, wie er seine Liquiditätslage stabilisieren kann.
W. wird nun deutlich, dass die damalige Entscheidung für eine finanziellen Doppelbelastung wohl doch etwas voreilig war. Überlegungen, die die angemahnte geringere Kundenzahl berücksichtigten und potenziell gefährliche Szenarien einmal ausführlich betriebswirtschaftlich durchgespielt hätten, wurden fahrlässig ignoriert.
Check-Liste: Wie Sie finanziellen Leichtsinn vermeiden
- Berücksichtigen Sie bei Neufinanzierungen unbedingt eine der wesentlichen Finanzierungsregeln, die "Fristenkongruenz".
- Benötigen Sie, beispielsweise aus Wettbewerbsgründen, eine kurzfristige Neuinvestition, sollten Sie sorgfältig prüfen, wie noch bestehende Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden können. Versuchen Sie darüber hinaus, die Neuinvestition etwa durch den Einsatz öffentlicher Förderprogramme so preiswert wie möglich zu gestalten.
- Binden Sie hierzu sowohl Ihren Steuerberater als auch Ihre Bank ein. Im Team ergeben sich erfahrungsgemäß meist zusätzliche Informationen, die Ihren zukünftigen Kapitaldienst verringern können.
- Reden Sie mit Ihrem Kreditgeber auch über die Kosten möglicher außerplanmäßiger Tilgungen. Gegebenenfalls sollten derartige Vereinbarungen in den Darlehensvertrag aufgenommen werden.
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Lieber Vorsicht walten lassen
Mittlerweile hat es mehrere Gespräche mit der Hausbank gegeben, die nach Meinung von W. zumindest "eine gewisse Mitverantwortung" trägt. Immerhin, so argumentiert er, war sie seinerzeit von seinen Zahlen ebenso überzeugt wie er selbst. Dies sieht das Kreditinstitut naturgemäß anders, da W. für die Aussagekraft seiner Prognosen "allein die Verantwortung trägt". Immerhin: Zu ihrer Verantwortung im Hinblick auf die gemeinsame Geschäftsbeziehung steht die Bank weiter.
Nach ausführlicher Prüfung der Gesamtlage von W. sieht es derzeit nach einer zinsgünstigen Umschuldung der Finanzierung der neuen Datenverarbeitungsanlage aus, so dass es hier zu einer Verringerung der Monatsraten um etwa 300 Euro kommen dürfte. Zwar betonte der Kundenberater von W., dass dieser Umschuldungsvorschlag "unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kreditgremien" stehe, eine Tendenz in diese Richtung ist aber deutlich erkennbar.
Darüber hinaus wird W. durch interne Sparmaßnahmen wie einer Reduzierung seiner Privatentnahmen versuchen, die nach wie vor bestehende Deckungslücke zwischen seinen Einnahmen und Ausgaben bis zur endgültigen Rückzahlung des Altdarlehens zu schließen. Hinzu kommen strategische Überlegungen bezüglich einer möglichen Neukundengewinnung. Derartige Überlegungen gab es bei W. bisher nicht, da er offenbar glaubte, sich auf seinen bewährten Kundenstamm verlassen zu können.
Check-Liste: Wie Sie Ihre Liquidität weiter verbessern
- Prüfen und optimieren Sie zumindest ein Mal im Jahr Ihre Kreditverbindlichkeiten bei allen Banken, mit denen Sie zusammenarbeiten. Je nach Darlehensvertrag bieten sich zum Beispiel zinsgünstigere Umfinanzierungen an.
- Ein wichtiger Teil dieser Prüfung sollte Ihrem Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto gelten. Aufgrund der regelmäßig hohen Zinsbelastung sollten Sie ihn konsequent ausschließlich kurzfristig in Anspruch nehmen. Mittel- und langfristigen Investitionsbedarf können Sie dagegen mit einem preiswerteren Darlehen abdecken.;
- Führen Sie ebenso regelmäßig Gespräch mit Ihrem Steuerberater über eine Verbesserung Ihrer betrieblichen Kostenstruktur sowie über die angemessene Höhe Ihrer Privatausgaben.
- Nochmals zum Überziehungskredit: Vermeiden Sie Kontoüberziehungen über Ihre genehmigte Kreditlinie hinaus. Bedenken Sie dabei, dass Sie derartige Inanspruchnahmen je nach Bankinstitut etwa 18 (!) Prozent oder mehr an Kredit- und Überziehungszinsen kosten. Bei kurzfristig erforderlichem Kreditbedarf bitten Sie Ihre Bank um eine entsprechende offizielle Erhöhung. Sie können sich damit zumindest die zusätzlichen Überziehungszinsen ersparen. Bei einer sachgerechten Begründung Ihres vorübergehenden Erhöhungswunsches ist die Bank als Ihr Geschäftspartner in aller Regel damit auch einverstanden.
- Sie sollten ebenfalls über eine Bestandsaufnahme Ihrer Vermögenswerte nachdenken. Je nach persönlicher Situation kann beispielsweise der Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren vor allem dann sinnvoll sein, wenn die damit angestrebte Rendite bisher nicht erzielt wurde und Sie auf der anderen Seite vergleichsweise hohe Zins- und Tilgungsraten leisten müssen.
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aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor:
Michael Vetter
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