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Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Unternehmensfinanzierung Ran an den Speck – bevor die Töpfe leer sind

Ran an den Speck – bevor die Töpfe leer sind

Mit 115 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln für Kredite, Bürgschaften oder Garantien stemmt sich Berlin gegen die Krise. Davon könnten 15 Milliarden Euro an kleine und mittlere Mittelständler gehen – sofern sie sich beeilen.  

Wenn Deutschlands Unternehmen heute unter der Krise leiden, so liegt das nach Ansicht von Hartmut Schauerte nicht an dem, was sie falsch gemacht haben – sondern im Gegenteil an ihrem Erfolg: Wer auf den internationalen Märkten eine ausschlaggebende Rolle spiele, tröstet der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, bekomme deren Auswirkungen in Zeiten weltweiter Krisen eben umso härter und "von allen Seiten" zu spüren.

Linderung erhofft sich Berlin nun vom Kriseninstrument "Kurzarbeit" – eine Einschätzung, die Experten teilen und begrüßen: "Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt dem verantwortungsvollen Personalmanagement eine besondere Bedeutung zu", meint etwa Prof. Gerold Frick, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP). Gut also, dass die Personalverantwortlichen in mittelständischen Unternehmen in der Regel vor allem auf Abbau von Überstunden und auf eine Begrenzung des Personalbestands durch Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge und durch Einstellungsstopp setzen, so das Ergebnis einer aktuellen DGFP-Umfrage. Der Abbau von Stammpersonal komme nur für vergleichsweise wenige Arbeitgeber in Betracht.

Seit Oktober wurde für fast eine Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt, und zwar durch alle Branchen und Unternehmensgrößen. Der Bund hat die mögliche Auszahlungsdauer des Kurzarbeitergelds von sechs auf 18 Monate hochgesetzt und übernimmt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Wird die Zeit der Kurzarbeit zur Weiterbildung genutzt, werden die Beiträge komplett erstattet. Um Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als zehn Prozent. Bislang musste ein Drittel der Belegschaft eines Betriebes von Kurzarbeit betroffen sein.

Auf einen Blick: Hilfen vom "Wirtschaftsfonds Deutschland"

Insgesamt stehen 115 Milliarden Euro an Krediten, Bürgschaften und Garantien zur Verfügung – für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können.

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es bis Ende 2010 ein KfW-Sonderprogramm über 15 Milliarden Euro. Die bisherige einjährige Karenzfrist, in der eine Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, wurde auf vier Monate verkürzt. Bei Betriebsmittelfinanzierungen wird die Haftungsfreistellung auf 60 Prozent angehoben.

Für größere Unternehmen wird ein KfW-Kreditprogramm in Höhe von 25 Milliarden Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 500 Millionen Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt bis zu 300 Millionen Euro.
Zudem soll das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf die Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen. Die Bundesregierung hat Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken (Entlastung des Eigenobligos durch Erhöhung der Rückbürgschaftsanteile des Bundes) und bei den Ländern beschlossen. Auch bei den Großbürgschaften des Bundes soll es deutliche Verbesserungen geben.

Schauerte trommelt besonders für die Förderprogramme für Unternehmen mit geringem Bürgschaftsbedarf: Benötigt ein Betrieb weniger als zwei Millionen Euro, so sind – unter Federführung der Landesbürgschaftsbanken – die jeweiligen Hausbanken Ansprechpartner der Unternehmer. Bei Bürgschaften zwischen zwei und 50 Millionen Euro entscheiden die jeweiligen Länderregierungen über Konjunkturprogramm-Hilfen. Die Bewilligung für Fördermittel von über 50 Millionen Euro wird auf Bundesebene getroffen. Die Zuständigkeit liegt dabei beim "politischen Lenkungsausschuss der Staatssekretäre".

Wer seinem Unternehmen schnelle Hilfe zukommen lassen will, für den gilt daher jetzt die Devise: "Ran an den Speck". Denn solange Fördermittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und zeitnah abrufbar sind, solange hat jeder Unternehmer gute Chancen, auch künftig seine Position auf nationalen wie auch auf internationalen Märkten erfolgreich zu verteidigen. Problematisch wird es erst, wenn die Stellen, die mit der Prüfung der Anträge, deren Bewilligung sowie mit der Auszahlung der Mittel befasst sind, von den Verwaltungsprozessen überrollt werden und in der Aufgabenfülle und einem möglichen Kompetenzgerangel untergehen.

aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt",
Autor: Ralf E. Geiling



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