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Gut gemeint, aber kontraproduktiv

Welche Folgen die diskutierte Verschärfung der Datenschutzgesetze hätte

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) betrifft nicht ausschließlich die Direktmarketingbranche, sondern jedes Unternehmen, das mit Adressen und Informationen arbeitet, sei es als Geschäftsgegenstand oder in internen Prozessen.

Diskutiert wird, die Weitergabe von personenbezogenen Daten einzuschränken: Sie soll nur noch nach expliziter Einwilligung des Kunden erlaubt sein ("opt-in" statt bisher "opt-out" – hier muss der Kunde eine Weitergabe explizit ausschließen).

Die bisher völlig legale Praxis des Verkaufs oder Verleihs solcher Daten im Rahmen der Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes hat aber mit den kriminellen Praktiken dubioser, oft aus dem Ausland heraus agierender Unternehmen nichts zu tun. Seriöse Unternehmen halten sich streng an die derzeit geltenden Gesetze und wenden die Robinson-Schutzliste an, mit der jede Firma und jeder Mensch seine Daten für eine Weitergabe sperren kann.

Man würde also eine Branche für etwas bestrafen, für das sie keinerlei Verantwortung trägt. Das eigentliche Problem bliebe ungelöst und würde sich womöglich noch verschärfen – denn die "schwarzen Schafe" aus dem Ausland sind nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen und könnten ihr kriminelles Treiben ungehindert fortsetzen. Und wer künftig an Daten kommen will, hat dann keine andere Wahl mehr, als auf solche Unternehmen zurückzugreifen – sie wären also die einzigen Gewinner einer entsprechenden Gesetzesänderung.

27.000 Unternehmen direkt betroffen, 350.000 Arbeitsplätze in Gefahr

In der Direktmarketingbranche, aber auch in allen mit ihr in Verbindung stehenden Branchen – von der Papierindustrie und Druckereien über Postdienste bis hin zu Datenverarbeitern – wären fast 27.000 Unternehmen von einer solchen Verschärfung des Datenschutzes direkt betroffen. Bis zu 350.000 Arbeitsplätze müssten abgebaut werden. Direktmarketing-Agenturen und Adressenverlage müssten ihr Geschäft größtenteils aufgeben. In der Papierindustrie würden fast 14.000 Stellen (10 Prozent), in Druckereien und Lettershops fast 29.000 Stellen (10 Prozent) und bei den Datenverarbeitern sogar mehr als 32.000 Stellen (5 Prozent) wegfallen.

Bedrohung für Sozialsysteme und Steuerhaushalte

Der Arbeitsplatzverlust ist für jeden Einzelnen ein schwerer Schlag. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen oft fachlich sehr spezialisiert sind und geringe Chancen auf eine neue Beschäftigung haben.

Eine wahre Katastrophe ist aber der Verlust von fast 350.000 Arbeitsplätzen für die Sozialsysteme und die Haushalte vor allem von Ländern und Kommunen. Auf breiter Front würden Einnahmen wegbrechen. Wir haben die Verluste auf mehr als 6,4 Milliarden Euro hochgerechnet.

Logische Folge: Die Ausgaben für Soziales, Bildung und Kultur müssten zurückgeschraubt werden. Auch die Bundesagentur für Arbeit müsste kräftig für 350.000 neue Arbeitslose draufzahlen: im Jahr fast 3,4 Milliarden Euro. Der Gesamtschaden für die Volkswirtschaft würde somit fast 10 Milliarden Euro jährlich betragen.

"Kollateralschäden" in anderen Branchen

Über die Direktmarketingbranche und die mit ihr zusammenhängenden Branchen hinaus wären praktisch alle werbetreibenden Unternehmen und Institutionen in Deutschland betroffen. Um potenzielle Kunden gezielt und ohne großen Streuverlust per Direktmailing auf ihre Angebote und Leistungen aufmerksam machen zu können, sind sie darauf angewiesen, aktuelle personenbezogene Daten zu kaufen. Dies wird künftig so nicht mehr möglich sein – eine besonders effiziente Werbeform stünde somit nicht mehr zur Verfügung. Vor allem für den klassischen Katalogversandhandel wäre das fatal. Hinzu kommt der Kaufkraftverlust durch die gestiegene Arbeitslosigkeit.

Woran man seriöse Unternehmen erkennt

Die öffentliche Diskussion über die BDSG-Novellierung hat viele Verbraucher stark verunsichert. Zur deutlichen Abgrenzung von den in der Branche vorhandenen schwarzen Schafen haben wir die wesentlichen Merkmale seriöser Datenpartner aufgelistet:

  • Seriöse Unternehmen halten sich streng an die derzeit geltenden Gesetze.

  • Adressdaten werden auf legalem Weg ermittelt und bezogen.

  • Die allgemein gültige Robinson-Schutzliste wird berücksichtigt: Jeder Bürger und jede Firma kann sich hier eintragen lassen.

  • Darüber hinaus werden einzelne Wünsche nach Datensatzsperrung von Personen und Firmen berücksichtigt.

  • Seriöse Unternehmen sichern durch eine Verpflichtungserklärung zu, standardisierte Datenschutzvorgaben zu erfüllen, und machen dies transparent.

  • Alle Daten sind im Unternehmen selbst geschützt und nicht frei zugänglich; Mitarbeiter werden durch Verpflichtungserklärungen und Schulungen zum sensiblen Umgang mit Daten angehalten.

  • Seriös agierende Unternehmen haben eine verbindliche Datenschutzerklärung beim DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband) hinterlegt. Auf Wunsch wird dem jeweiligen Kunden jederzeit auch eine individuelle Datenschutzerklärung übermittelt.

  • Seriöse Unternehmen verfügen über eine Zertifizierung durch den DDV.



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