Startseite        Branchenbuch Duisburg        Karriere        Häufig gestellte Fragen (FAQ)        Impressum        Downloads        Sitemap


  Wir über uns Leistungsspektrum News & Termine Info-Center Mitgliedschaft
 
Info-Center
Fachartikel & Checklisten
Unternehmensführung
Unternehmensfinanzierung
Kreditmanagement
International Business
Wirtschaftsinformationen
Marketing
Recht und Steuern
Forderungsmanagement
Systeme & Beratung
Online-Rechner
Lexikon Forderungsmanagement
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Wirtschaftsforschung
Creditreform Akademie
   
Der Produktfinder

   
    Welche Creditreform
Produkte passen zu
Ihrem Unternehmen?
 
Produkt finden
Kontakt-Center

Ansprechpartner in Duisburg
Informationsmaterial anfordern
Beratungstermin vereinbaren
Anfahrt & Routenplanung

Direktruf: 02 03 / 9 28 87-0
Newsletter abonnieren
 

Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Forderungsmanagement Wertberichtigung von Forderungen nach NKF

Wertberichtigung von Forderungen nach NKF

Wegen der Reformen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens läuft in Monheim am Rhein die Umstellung auf die kommunale Doppik auf Hochtouren. Ab dem 1. Januar 2007 soll nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) gebucht werden. Eine der Herausforderungen, die die Finanzbuchhaltung dabei meistern muss, ist die Bewertung der Vermögensgegenstände und deren Ausweis unter den Aktiva in der Eröffnungsbilanz. Dazu zählen auch offene Forderungen. Da nicht jede Forderung realisierbar ist, ist eine qualitative Bewertung des Forderungsbestandes notwendig. In Monheim am Rhein geht es dabei um knapp 4.700 Forderungen mit einem Nominalwert von mehr als 2,9 Millionen Euro.

Die Forderungsbewertung nach NKF läuft nach dem strengen Niederstwertprinzip ab. Demnach müssen Forderungen mit dem niedrigeren Wert angesetzt werden, wenn ihr Nennwert den Wert übersteigt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 35 Abs. 7 GemHVO NW sowie § 252 und § 253 HGB). Sind Umstände bekannt, wonach bestimmte Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Risiko verbunden sind, dürfen diese zweifelhaften Forderungen nur mit ihrem wahrscheinlichen Wert ausgewiesen werden. Dieser Wert richtet sich nach der geschätzten Höhe des Betrages, der wahrscheinlich realisiert werden kann. Die Differenz zwischen diesem wahrscheinlichen Betrag und dem Nennbetrag muss in der Bilanz durch eine Einzelwertberichtigung (EWB) berücksichtigt werden. Abgesehen von den offenkundig zweifelhaften Forderungen, die einer EWB unterzogen werden müssen, enthält auch der Restbestand ein weiteres, nicht erkennbares Restrisiko. Diesem Risiko muss durch eine Pauschalwertberichtigung (PWB) Rechnung getragen werden, die sich am allgemeinen Kreditrisiko orientiert.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben stehen die Kommunen – so auch Monheim am Rhein – vor dem großen Problem, dass neben der Zeit vor allem verlässliche Bewertungsgrundlagen für die erforderlichen Wertberichtigungen fehlen.

Pilotprojekt zur Wertberichtigung

Daher hat Monheim am Rhein zusammen mit der Creditreform Rating AG ein Pilotprojekt gestartet. Das Neusser Unternehmen hat mit dem „Forderungsspiegel für Kommunen“ ein Produkt entwickelt, mit dem die erforderliche Wertberichtigung des Forderungsbestandes im Rahmen der Einzel- und Pauschalwertberichtigung durchgeführt wird. Die Forderungsbewertung basiert auf den Bonitätsinformationen zu Unternehmen und Privatpersonen, die in den Datenbanken der Unternehmensgruppe Creditreform gesammelt und ausgewertet werden. Auf Basis dieser Daten ist Creditreform in der Lage, eine prognosesichere Vorhersage über das geschätzte Zahlungsverhalten von Schuldnern zu treffen und die Realisierungschancen von Forderungen einzustufen. Je nach Risikoklasse des Schuldners und Alter der Forderung lässt sich der Wertberichtigungsbedarf konkret und auf sehr transparente Weise beziffern. Im Ergebnis liefert der Forderungsspiegel den nach NKF erforderlichen Wertansatz für den Forderungsbestand in der Eröffnungsbilanz. Das methodisch gleich bleibende Verfahren kann später auch für die Ermittlung des Wertansatzes von Forderungen für Jahresabschlüsse genutzt werden.

Vorteile für Monheim am Rhein

Der wichtigste Vorteil für Monheim am Rhein ist, dass der Forderungsspiegel die nach NKF erforderliche Bewertung des Forderungsbestandes ermöglicht und nach der einmaligen Definition der Buchungsansätze automatisiert ausführt. Das so gewonnene Risikoprofil liefert einen realistischen Wertansatz für die Eröffnungs- und Abschlussbilanz. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass es emotional nicht beeinflusst werden kann. Zufallsbewertungen, die von unterschiedlichen Entscheidungsträgern und deren Sachkenntnis abhängen, sind ausgeschlossen. Dafür sorgen nicht zuletzt die nachvollziehbaren mathematisch-statistischen Methoden bei der Wertberichtigung und die Qualität der Informationen in den Datenbanken von Creditreform. Darüber hinaus genießt das Verfahren bereits jetzt große Akzeptanz in der Finanzbuchhaltung, da es die Sachbearbeiter von methodisch ungestützten und daher sehr zeitaufwändigen Einzelermittlungen und Einzelbuchungen entlastet. Als erfreulicher Nebeneffekt werden die Adressbestände der Schuldner im Zuge der Wertberichtigung aktualisiert. Damit wird die Kontaktaufnahme mit Schuldnern erleichtert, wenn Forderungen im Rahmen der Vollstreckung realisiert werden sollen. Da der Forderungsspiegel mit der Weitergabe von Informationen zu den Schuldnern in Monheim am Rhein verbunden ist, wurde dazu eine datenschutzrechtliche Regelung mit der Creditreform Rating AG getroffen, die den Buchstaben des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht.

Der Prozessablauf im Einzelnen

1. Datenlieferung

Der Forderungsbestand musste in digitaler Form an die Creditreform Rating AG übermittelt werden. Im Idealfall sollten je Forderung der Name des Schuldners, die postalische Anschrift, der Netto-Forderungsbetrag, die Mahnstufe, der Niederschlagungsbetrag und das Forderungsalter vorliegen.

2. Identifikation

In einem ersten Analyseschritt wurden die Datensätze gegen alle Creditreform Datenbanken zu Unternehmen und Privatpersonen abgeglichen. Das Ergebnis war eine 100-prozentige Identifikationsquote. Es wurden 361 Unternehmen und 4.369 Privatpersonen eindeutig identifiziert.

3. Anreicherung mit Bonitätsinformationen

Danach wurden die Datensätze mit verlässlichen Bonitätsinformationen angereichert. Bei den identifizierten Unternehmen wurde dazu der Creditreform Bonitätsindex, bei den Privatpersonen der so genannte CEG-Score herangezogen, den die CEG Creditreform Consumer GmbH ermittelt. Zu 326 der 361 identifizierten Unternehmen fand sich in den Datenbanken der jeweils aktuelle Bonitätsindex. Bei den identifizierten Privatpersonen konnten die vorhandenen Daten in 4.142 Fällen mit dem aktuellen CEG-Score angereichert werden. Anhand des Bonitätsindexes und des CEG-Scores können die Forderungen gegen Unternehmen und Privatpersonen in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden, denen jeweils eine durchschnittliche Ausfallquote zugeordnet ist.

4. Definition der Buchungsansätze für den Wertberichtigungsbedarf

Darauf aufbauend wurden Risikoklassen definiert, für die je nach Alter der Forderungen bestimmte Buchungsansätze bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfes festgelegt wurden. Neben der Ausfallwahrscheinlichkeit PD (Probability of Default) spielt bei den Buchungsansätzen als weiterer Wert die Verlustquote bei Kreditausfall LGD (Loss Given Default) eine wichtige Rolle, die mit zunehmendem Alter der Forderungen ansteigt.

5. Wertberichtigung Unternehmen und Privatpersonen

Die für die EWB vorgesehenen Forderungen wurden entsprechend der jeweiligen Risikoklasse mit der dazugehörenden Ausfallquote PD und der jeweiligen Verlustquote bei Kreditausfall LGD verrechnet.

Die Formel für die Berechnung lautet:

EWBBetrag = Forderungsbetrag x Ausfallwahrscheinlichkeit PD x Verlustquote bei Kreditausfall LGD

Die Privatpersonen-Risikoklasse 2 hat zum Beispiel eine durchschnittliche Ausfallrate PD von 2,26 Prozent. In dieser Klasse summiert sich die Netto-Forderungshöhe auf 26.781,17 Euro. Nach der Verrechnung mit der Ausfallrate PD muss der Betrag je nach Alter der Forderung zusätzlich mit der Verlustquote bei Kreditausfall LGD verrechnet werden. Bei Forderungen mit einem Alter zwischen drei Monaten und einem Jahr liegt diese Quote bei 54 Prozent. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von 326,84 Euro. Das entspricht dem Einzelwertberichtigungsbedarf in dieser Risikoklasse. Über alle Privatpersonen-Risikoklassen in der EWB hinweg ergibt sich eine Gesamtsumme für die EWB, die später zusammen mit der Gesamtsumme für die PWB von der ursprünglichen Netto-Forderungshöhe aller Privatpersonen abgezogen wird. Der Verrechnungssatz zur Berechnung der PWB ergibt sich aus der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit über das gesamte Forderungsportfolio hinweg. Für die Forderungen gegenüber Unternehmen erfolgt die Wertberichtigung (EWB und PWB) analog dem Verfahren bei Privatpersonen, nur dass hier die Ausfallraten auf dem Bonitätsindex basieren.

Für die Berechnung des Wertansatzes für die Eröffnungsbilanz werden die Summen der EWB und der PWB (jeweils Privatpersonen und Unternehmen) von der ursprünglichen Gesamt-Forderungssumme abgezogen. Das Ergebnis ist der Wertansatz der Forderungen für die Eröffnungsbilanz nach NKF in Monheim am Rhein.

Zum Autor

Max Herrmann ist Kämmerer der Stadt Monheim am Rhein in Nordrhein-Westfalen.

 



   Seite: drucken  |  weiterempfehlen  |  verlinken Bookmark and Share
 
Verwandte Themen

 Forderungsmanagement
Downloads

Produkte für die öffentliche Hand: BROSCHÜRE
(PDF, 511 KB)
Broschüre 'Forderungsmanagement'
(PDF, 174 KB)
 
  Kontakt | | Disclaimer | Datenschutz | Downloads | Sitemap    
       
  © 2011 Creditreform Duisburg Wolfram KG | Kuhlenwall 14 | D-47051 Duisburg
Tel.: 02 03 / 9 28 87-0 | Fax: 02 03 / 9 28 87-54 | E-Mail: vertrieb@duisburg.creditreform.de