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Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Forderungsmanagement Neue Schuldner-Auskunft eröffnet Gestaltungsspielraum für die Stadtkasse

Neue Schuldner-Auskunft eröffnet Gestaltungsspielraum für die Stadtkasse

Im Zuge der Doppik-Einführung müssen künftig offene Forderungen der Gemeinde, beispielsweise aus Steuern, Abgaben oder Gebühren, in der Bilanz ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird es notwendig sein, diese Forderungen qualitativ zu bewerten und zu beurteilen, wann und in welchem Umfang sie eingebracht werden können. Nicht zuletzt wegen der Zunahme der Verbraucherinsolvenzen und der damit verbundenen Gefahr von Forderungsverlusten rückt die möglichst zeitnahe Vollstreckung offener Bescheide immer mehr in den Fokus des kommunalen Interesses. Gleichzeitig erfordert es der Sparzwang, den Verwaltungsaufwand für die Vollstreckung offener Bescheide zu erfassen und so gering wie möglich zu halten. Die Consumer-Vollstreckungsauskunft des Auskunfts- und Inkasso-Dienstleisters Creditreform bietet Gemeinden jetzt die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zielgerichtet und ergebnisorientiert zu planen.

Mit der qualifizierten und kostengünstigen Auskunft können Gemeinden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Vollstreckungsschuldner überprüfen. Je nachdem, wie die Realisierungsaussichten auf Basis der Vollstreckungsauskunft bewertet werden, lassen sich unnötige kosten- und arbeitsintensive Verwaltungsmaßnahmen vermeiden. Aus der jahrelangen Tätigkeit als Verwaltungshelfer in verschiedenen Kommunen weiß Creditreform allerdings, dass Schuldner im Zuge der Vollstreckung von offenen Forderungen bislang nur in sehr wenigen Fällen auf ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse hin überprüft werden.

Pilotprojekt in Passau

In einem Pilotprojekt mit der Stadtkasse Passau als Partner konnte Creditreform die Praxistauglichkeit der Consumer Vollstreckungsauskunft unter Beweis stellen. Dazu wurde der Passauer Bestand an Vollstreckungsschuldnern überprüft. Auf Basis der Ergebnisse konnten die weiteren Verwaltungsmaßnahmen der Stadtkasse fallspezifisch festgelegt werden. Insgesamt stellte die Stadtkasse Passau 785 Datensätze mit „Schuldnern in der Vollstreckung“ bereit, die gegen die Datenbank der Creditreform Consumer Vollstreckungsauskunft abgeglichen wurden.

Zwei Drittel der Schuldner haben Negativmerkmale

Die Auswertung ergab zunächst, dass 65 Datensätze als Unternehmen und 720 als Privatpersonen identifiziert werden konnten. Unter den 720 Privatpersonen konnten 476 Personen mit Negativmerkmalen identifiziert werden. Darunter fanden sich Personen mit bis zu 13 Umzügen, 61 Inkasso-Verfahren, 38 harten Negativmerkmalen und Inkasso-Forderungen von fast 600.000 Euro. Zusammen brachte es die Gruppe der 476 Personen mit Negativmerkmalen auf Inkasso-Forderungen von fast 2,4 Millionen Euro. Ein vergleichbares Pilotprojekt mit der Stadt Waldkirchen bestätigte die Passauer Zahlen vor allem in Bezug auf die Anzahl der Schuldner mit Negativmerkmalen. Demnach weisen knapp zwei Drittel der Schuldner in der Vollstreckung Negativmerkmale auf.

Die Konsequenzen hoher Forderungsbestände

Um den Bestand offener  Forderungen der Stadtkasse Passau zu senken, war es notwendig den Ablauf in Mahnwesen und Vollstreckung zu optimieren sowie durch externe Partner die Verwaltung zu unterstützen. Als Konsequenz wurden folgende Schritte festgelegt:

  • Optimierung in der Bearbeitung durch einen verbesserten Ablauf in der Informationsbeschaffung,
  • Installation einer Vollstreckungs- und Überwachungssoftware,
  • Personalverstärkung durch freiwerdende Kapazitäten aus der Abteilung Buchhaltung,
  • Aufwertung des Vollstreckungsaußendienstes durch erweiterte Befugnisse
  • sowie die Beteiligung privater Inkassobüros bei der Überwachung von Altfällen.

Creditreform unterstützt die Stadtkasse Passau durch die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über Vollstreckungsschuldner um dadurch die Aktivitäten in der Vollstreckung noch zielgerichteter durchzuführen. Außerdem ist Creditreform als Verwaltungshelfer in der Beitreibung und Überwachung von Altfällen tätig.

Erst die vorgeschaltete Überprüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Vollstreckungsschuldner ermöglicht es der Stadtkasse, Zeit und Geld zielgerichtet in Erfolg versprechende Vollstreckungsfälle zu investieren. Mit Hilfe der Consumer-Vollstreckungsauskunft können die Entscheidungsprozesse der Stadtkasse sinnvoll unterstützt werden. Mögliche Einsatzbereiche gibt es in der Entscheidungsfindung, welche Maßnahmen zur Vollstreckung ergriffen werden sollen und in der Einsatzplanung der Vollstreckungsbeamten. Außerdem kann die Vollstreckungsauskunft eine Entscheidungshilfe für die Bewertung offener Forderungen in der Bilanz sein. In Paragraph 249, Abs. 2 der Abgabenverordnung empfiehlt der Gesetzgeber diese Überprüfung ausdrücklich. Die Bedeutung, die der Paragraph durch die negative Entwicklung des Zahlungsverhaltens in Deutschland erlangt hat, war für den Gesetzgeber bei in Kraft treten der Verordnung 1980 allerdings noch nicht absehbar.

Zum Autor

Tobias Kirchner ist Kundenberater "öffentliche Hand" beim Verband der Vereine Creditreform e.V.

 



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